Kosten
Wer bezahlt die Pflege?
Einen großen Teil der Kosten tragen in der Regel die Pflege- und die Krankenkasse – je nach Pflegegrad unterschiedlich. Hier sehen Sie, was wir in welcher Stufe für Sie tun. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
mit ärztlicher VerordnungKrankenkasse
Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet – unabhängig vom Pflegegrad.
Das machen wir: Insulin- und Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe.
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag
Geringe Beeinträchtigung. Die Pflegekasse zahlt jeden Monat den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Das machen wir: Hilfe im Haushalt, Betreuung, Begleitung und Beratung.
Pflegegrad 2Pflegekasse
Erhebliche Beeinträchtigung. Die Pflegekasse übernimmt Pflegesachleistungen bis zu einem festen Monatsbetrag, dazu den Entlastungsbetrag.
Das machen wir: Grundpflege wie Waschen und Anziehen, Hilfe im Haushalt, Betreuung.
Pflegegrad 3Mehr Unterstützung
Schwere Beeinträchtigung. Der Monatsbetrag für Pflegesachleistungen ist deutlich höher als bei Pflegegrad 2.
Das machen wir: tägliche Grundpflege, Hilfe bei Mobilität und Mahlzeiten, Hauswirtschaft, Entlastung der Angehörigen.
Pflegegrad 4Intensive Pflege
Schwerste Beeinträchtigung. Die Pflegekasse zahlt einen nochmals höheren Monatsbetrag für Pflegesachleistungen.
Das machen wir: mehrere Einsätze am Tag, Hilfe bei allen Alltagsverrichtungen, Lagern und Umsetzen, enge Abstimmung mit den Angehörigen.
Pflegegrad 5Umfassende Versorgung
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Hier gibt es die höchsten Leistungen der Pflegekasse.
Das machen wir: umfassende Pflege mit mehreren Einsätzen täglich, in enger Abstimmung mit Ärzten und Angehörigen.